Starke Familien

  • Familien müssen sich in Calw wieder willkommen und unterstützt fühlen.
  • Kinderbetreuung muss sich am Bedarf orientieren und nicht an traditionellen Rollenbildern.

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Attraktives Calw

  • Attraktives Calw für alle - Bürger und Touristen
  • Bürgerbeteiligung als Impulsgeber
  • Ortschaftsrat für Heumaden 

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Bezahlbares Wohnen

  • Bezahlbarer Wohnungsbau muss wieder in den Fokus kommen.
  • Wohnen muss bezahlbar sein und auch bleiben.
  • Entwicklung der Stadt und Teilorte auf die Bevölkerung ausrichten.

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25.01.2022 in Kreisverband von SPD Kreis Calw

KreisCalwGemeinsam – Zusammenhalt. Respekt. Verantwortung Mehrheitsbündnis in Coronazeiten im Kreis Calw

 

#KreisCalwGemeinsam – Zusammenhalt. Respekt. Verantwortung
Mehrheitsbündnis in Coronazeiten im Kreis Calw


Wir sind in Sorge!
Seit Beginn des Jahres 2020 leiden Menschen weltweit unter der Coronapandemie. Millionen sind gestorben - im Landkreis Calw über 233 Menschen- und etliche leiden unter den Langzeitfolgen einer Infektion, deren endgültige Beeinträchtigungen noch nicht einmal absehbar sind.
Dabei sind die Belastungen, die durch die Pandemie und die getroffenen Maßnahmen zu unser aller Schutz entstehen, für unsere Gesellschaft enorm:
 

 

01.11.2021 in Aus dem Parteileben von SPD Kreis Calw

Neu gewählter SPD-Kreisvorstand Calw

 

Am 16. Oktober 2021 fand in Bad Teinach unsere Kreismitgliederversammlung statt. Im Mittelpunkt der Versammlung standen Berichte, Neuwahlen des kreisvorstands und eine Aussprache zur Bundestagswahl mit Saskia, unserer Bundestagsabgeordneten und Parteivorsitzenden.

 

 

13.10.2021 in Aus dem Parteileben von SPD Kreis Calw

SPD lädt zu Kreismitgliederversammlung am 16.10. 2021 ab 14.30 Uhr in Bad Teinach Hotel Eleon

 

Die SPD blickt auf ein ereignisreiches Jahr zurück: Zwei wichtige Wahlen standen 2021 auf der Tagesordnung der politischen Parteien. Mit der Bundestagswahl im September und der Landtagswahl im März 2021 wurden sowohl im Land wie auch im Bund die politischen Weichen neu gestellt.

 

06.10.2021 in Veranstaltungen von SPD Kreis Calw

Kreismitgliederversammlung des SPD-Kreisverbands Calw Samstag, 16.10.2021, Beginn um 14.30 Uhr

 

Liebe Genossinnen und Genossen,

 

nur noch wenige Tage bis zum Wahlsonntag. Alle in unserer Partei setzen sich für eine erfolgreiche Wahl und für einen Kanzler Olaf Scholz ein. Die letzten Tage sollten wir nutzen, um noch mehr Wähler von unserem Zukunftsprogramm zu überzeugen. Vielleicht wissen wir am 16.10. 2021 schon, wie die neue Koalition unter Führung der SPD aussehen wird und können dazu diskutieren.

Wir laden Euch herzlich zur Kreismitgliederversammlung, unserer Jahreshauptversammlung, des SPD-Kreisverbands Calw ein.

 

 

 

01.10.2021 in Aus dem Parteileben von SPD Kreis Calw

Liebe Saskia: Herzlichen Glückwunsch zur Wiederwahl in den Bundestag!

 

Das Wahlergebnis bei der Bundestagswahl hat für die SPD ein sehr gutes Ergebnis gebracht. Vor wenigen Wochen lagen die Umfragen noch bei 15% für die SPD und am Wahlabend waren es dann fast 26% und die SPD ist die stärkste Fraktion mit vielen jungen Abgeordneten geworden. Es sind die besten Voraussetzungen, dass Olaf Scholz unser nächster Kanzler wird. In Deutschland wird es endlich wieder einen sozialdemokratischen  Kanzler geben.

 

30.08.2021 in Partei von SPD Kreis Calw

Unterstütze uns mit einer Spende.

 

Die SPD verfügt nicht über Großspender wie CDU/CSU, FDP und AfD. Sie ist auf die Unterstützung Ihrer Mitglieder angewiesen. Deshalb bitten wir Dich: Unterstütze uns mit einer Spende.

 

Das Wahlkampf-Konto für den gesamten Wahlkreises Calw/Freudenstadt ist beim SPD-Kreisverband Calw eingerichtet: Sparkasse Pforzheim Calw | IBAN DE98 6665 0085 0007 6006 15

 

Selbstverständlich erhältst du für deine Spende eine Spendenbescheinigung.

Informationen zu Spenden an die SPD Baden-Württemberg

Spenden an die SPD sind steuerlich absetzbar:

 

1. Die Lohnsteuer/Einkommensteuer (Steuerschuld) ermäßigt sich nach § 34 EStG um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten um 1.650 Euro (§ 34 EstG). Diese Steuerermäßigung gilt somit für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 1.650 Euro, bzw. 3.300 Euro bei Eheleuten.

2. Darüber hinaus gehende Spenden und Beiträge bis zu weiteren 1.650 bzw. 3.300 Euro können nach § 10 b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

 

Diese Regelungen gelten nur für "natürliche Personen". "Juristische Personen", gemeint sind Unternehmen wie z. B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen.

 

 

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