Starke Familien

  • Familien müssen sich in Calw wieder willkommen und unterstützt fühlen.
  • Kinderbetreuung muss sich am Bedarf orientieren und nicht an traditionellen Rollenbildern.

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Attraktives Calw

  • Attraktives Calw für alle - Bürger und Touristen
  • Bürgerbeteiligung als Impulsgeber
  • Ortschaftsrat für Heumaden 

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Bezahlbares Wohnen

  • Bezahlbarer Wohnungsbau muss wieder in den Fokus kommen.
  • Wohnen muss bezahlbar sein und auch bleiben.
  • Entwicklung der Stadt und Teilorte auf die Bevölkerung ausrichten.

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Der Mensch muss im Mittelpunkt stehen!

Veröffentlicht am 01.06.2010 in Kommunale Werkstätten

BAD LIEBENZELL „Eines ist heute Abend noch mal ganz deutlich geworden: Der Mensch muss im Mittelpunkt stehen“, resümierte Saskia Esken am Ende der Zukunftswerkstatt „Arbeit & Soziales“ mit der SPD-Bundestagsabgeordneten Anette Kramme, zu der auch Vertreter von DGB, Agentur für Arbeit und Trägern sozialer Einrichtungen auf das Podium nach Bad Liebenzell gekommen waren. Schon zu Beginn des Abends machte die Kreisvorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Esken deutlich, dass es in der Frage der Betreuung von langzeitarbeitslosen Menschen nicht um ideologische oder parteipolitische Fragen gehen dürfe. „Die Idee der Zukunftswerkstatt, wichtige Zukunftsfragen in ihrer regionalen Wirkung diskutieren und gemeinsam nach lokalen Antworten zu suchen, bedeutet für das Thema unseres heutigen Abends: Wer die Aufgabe der Arbeitsvermittlung und Betreuung der Menschen im SGB II besser erledigen kann – die Kommune alleine oder eine Arbeitsgemeinschaften mit der Arbeitsagentur – das muss sich an der Frage entscheiden, welche Lösung für die Menschen hier im ländlich strukturierten Kreis Calw den besten Service und vor allem die besten Chancen bietet, durch eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt auch ein Stück gesellschaftlicher Teilhabe wiederzugewinnen.“

Anlass für die Diskussion mit Arbeitsmarkt- und Sozialexperten ist eine im Kreistag noch in diesem Jahr anstehende Entscheidung: Will man ein Jobcenter aufbauen, wo sich Mitarbeiter von Kreisverwaltung und Arbeitsagentur gemeinschaftlich um die Betreuung und die Arbeitsvermittlung der Betroffenen kümmern oder zieht man es vor, diese Aufgaben alleine durch den Kreis, als sogenannte Optionskommune zu übernehmen? Bislang werden Arbeitslose, die nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) Anspruch auf eine Grundsicherung für Arbeitssuchende und entsprechende Fördermaßnahmen haben, im Kreis Calw in getrennter Aufgabenwahrnehmung von der Arbeitsagentur und der Kreisverwaltung betreut. Hiervon sind im Kreis rund 5000 Menschen in etwa 2500 sogenannten Bedarfsgemeinschaften betroffen. Während sich die Mitarbeiter der Arbeitsagentur um eine Reintegration der Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt bemühen und man hier auch für die Bewilligung und Auszahlung der Leistungen der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) verantwortlich zeichnet, werden im Landratsamt die Kosten der Unterkunft, also Miet- und Nebenkosten, bewilligt und ausbezahlt. Nun haben sich die Parteien im Bundestag auf eine Grundgesetzänderung zur Vermittlung und Betreuung aus einer Hand geeinigt und damit Jobcenter und Option gesetzlich abgesichert, während die getrennte Aufgabenwahrnehmung nicht mehr vorgesehen ist. Die Optionskommune, der die Landkreisverwaltung zuletzt noch den Vorzug gegeben hatte, wäre dann nicht nur für die Bewilligung und Auszahlung aller finanziellen Leistungen zuständig, auch die Förderung und Arbeitsvermittlung für Arbeitssuchende im SGB II müsste dann nach der Übernahme der Mitarbeiter der Arbeitsagentur von der Landkreisverwaltung geleistet werden.

Mit Andreas Reichstein, dem Geschäftsführer der Erlacher Höhe (EH) als Anbieter für Förder- und Integrationsmaßnahmen, war für die Diskussion ein kompetenter Moderator gefunden worden. Auf dem Podium saßen neben der arbeits- und sozialpolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion Anette Kramme der geschäftsführende Leiter der Arbeitsagentur Ortwin Arnold, der Regionsvorsitzende des DGB in Nordbaden Stefan Rebmann sowie Elmar Schubert, Fachleiter für Soziale Hilfen bei der Caritas Schwarzwald-Gäu. Sie alle waren um eine Einschätzung gebeten worden, wie sich die Entscheidung des Kreistags für Jobcenter oder Option für ihre Institutionen und die Betroffenen auswirken würden.

Die Fachfrau für Arbeitsmarktpolitik Anette Kramme skizzierte zunächst den gesetzgeberischen Prozess und führte dabei auch vor Augen, welches Wechselbad Fachleute und Betroffene in der Frage der Zukunft von Jobcentern und Optionskommunen in den vergangenen Monaten ertragen mussten. Noch in der großen Koalition hatte der damalige SPD-Arbeitsminister Olaf Scholz einen mit allen Bundesländern abgestimmten Gesetzentwurf zur Absicherung der Jobcenter vorgelegt, der dann überraschend aus der Unionsfraktion torpediert und in der Folge auf Eis gelegt worden war. Nach der Bundestagswahl hat die neue Regierung in ihrem Koalitionsvertrag noch die getrennte Aufgabenwahrnehmung als einzige Lösung festgeschrieben, um dann zu Beginn des Jahres überraschend eine Einigung mit der SPD-Fraktion anzustreben, durch eine Grundgesetzänderung Jobcenter und Optionskommunen zu bewahren und die getrennte Aufgabenwahrnehmung abzuschaffen.

Der Gesetzesentwurf sehe nun das Jobcenter als die Regel und die Optionskommune als die Ausnahme vor, zu den bestehenden 69 Optionskommunen werden deshalb im gesamten Bundesgebiet höchstens 41 hinzukommen. Wie viele Optionskommunen in Baden-Württemberg genehmigt werden können, ist wegen der noch ausstehenden Einigung zwischen den Bundesländern vorerst offen. Kommunen, die die Option anstreben, müssen in ihrem von einer Zwei-Drittel-Mehrheit des Kreistags getragenen Antrag ihre arbeitsmarktpolitische Kompetenz und die bisher geleistete auch überregionale Vermittlungstätigkeit nachweisen – das stellt nach Darstellung Krammes für Kommunen, die bisher die getrennte Aufgabenwahrnehmung gefahren haben und also über gar keine Erfahrung in der Arbeitsvermittlung verfügen, „eine gewisse Hürde“ dar. Auch seien für die Anschaffung, die Einrichtung und den Betrieb der notwendigen Informationstechnik keine Bundeszuschüsse vorgesehen, das müssten die Kommunen alleine leisten. Die in der Evaluation bemängelte intransparente Arbeit der bestehenden Optionskommunen habe außerdem dazu geführt, dass die „neue Optionskommune in der Fach- und Dienstaufsicht wesentlich strenger geführt werden wird“, zerstreute Kramme die Befürchtung, eine Optionskommune könne dann tun und lassen, was sie wolle.

Für das Jobcenter sieht der Gesetzentwurf eine einheitliche Geschäftsführung vor, die rotiere, wenn sich die Beteiligten nicht einigen könnten. Auch eine gemeinsame Personalvertretung sei vorgesehen, die vor der Schwierigkeit stehe, dass die Mitarbeiter von Kommune und Agentur wegen der unterschiedlichen Tarifverträge unterschiedlich bezahlt würden. Wichtig und sinnvoll sei die vorgesehene Bildung eines örtlichen Beirats.

Der Geschäftsführer der Arbeitsagentur Nagold Ortwin Arnold räumte ein, dass seine Institution die Optionskommune naturgemäß ablehnt. „Im Kreis Calw haben wir mit der getrennten Aufgabenwahrnehmung gute Erfahrungen gemacht. Wir hätten das auch gerne fortgeführt“, so Arnold. „Jeder macht dabei das, was er kann, und das hat bei uns bisher sehr gut funktioniert.“ Auch die doppelte Aktenführung, die erforderlich gewesen sei, sei kein großes Handicap gewesen. Die Arbeitsagentur in Nagold, die für die beiden Landkreise Calw und Freudenstadt zuständig ist, hat in einer Studie über die Arbeit vergleichbarer Agenturen exzellent abgeschnitten und ihre überregionale Vermittlungskompetenz in hohem Maße unter Beweis gestellt. Dies gab Arnold den Entscheidungsträgern zu bedenken, weil nicht nur viele Bürger aus dem Kreis Calw in die Nachbarkreise zur Arbeit auspendeln, sondern auch im Kreis Calw insbesondere die Hotellerie und Gastronomie auf Fachkräfte von außen angewiesen sei. Dazu brauche es entsprechende, über die regionalen Grenzen hinausreichende, idealerweise bundes- oder gar europaweite Netzwerke für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Als ein Problem sieht Arnold die in immer kürzeren Abständen erfolgenden Gesetzesänderungen in der Arbeitsmarktpolitik. Dadurch habe sich auch die Arbeitsagentur immer auf neue Bedingungen einstellen müssen. Arnold hofft, dass die Entscheidung, wie es weiter geht, nun schnell kommt, „damit wir endlich wieder das tun können, wofür wir da sind: Den Leuten zu helfen“.

Für Stefan Rebmann, dessen Gewerkschaft in den Verwaltungsräten der Arbeitsagenturen vertreten ist, steht eines außer Frage: „Die geballte Kompetenz für die Förderung und die Arbeitsvermittlung liegt bei den Arbeitsagenturen.“ Auch der Bundesrechnungshof habe festgestellt, dass die bestehenden Optionskommunen weniger effektiv, weniger transparent und zudem teurer arbeiten als die Jobcenter oder die in getrennter Aufgabenwahrnehmung arbeitenden Kreise.

Elmar Schubert von der Caritas Schwarzwald-Gäu hat mit dem Jobcenter im Landkreis Böblingen „sehr gute Erfahrungen gemacht“. Die Übernahme der Aufgaben des Versorgungsamtes durch die Kommunen habe sich nach seiner Erfahrung dagegen als problematisch erwiesen. Unabhängig vom gewählten Modell erwarte er aber von einer guten Jobvermittlung, dass eine genügende Zahl von Mitarbeiter gut qualifiziert werde. „Wichtig sind gute Mitarbeiter, gute Schnittstellen und klare Zuständigkeiten“. Im Prinzip des Forderns und Förderns müssten die Sanktionierungen begrenzt werden. „Es gibt nun mal Menschen, die sich nicht in dem geforderten Maße engagieren können.“ Auch würde er es begrüßen, wenn die freien Träger der Wohlfahrtspflege in den Beiräten der Jobcenter mit Stimmrecht vertreten wären. „Nach meiner Auffassung sollten die Optionskommunen wie bisher die Ausnahme bleiben“, so Schubert.

Auch in den Beiträgen der Veranstaltungsteilnehmern, darunter einige Kreisräte, die Kreishandwerksmeisterin Roswitha Keppler, Vertreter caritativer und diakonischer Einrichtungen sowie eine Reihe interessierter Bürger, wurden die unterschiedlichsten Argumente und Bedenken für und gegen die beiden möglichen Modelle laut. Die Kommune sei näher dran am Menschen, mutmaßte da jemand, und auch die Befürchtung, beim Jobcenter müsse der Kreis hohe Geldsummen aufbringen, habe dann aber nur geringen Einfluss, wurde geäußert. Andere befürchteten, die Agentur für Arbeit in Nagold könne durch eine Optionskommune im Kreis Calw in ihrem Bestand gefährdet werden. Bei der Optionskommune werde sich über den Kreishaushalt ein immenser Kostendruck aufbauen, der sich dann negativ auf die Leistungen für die Betroffenen auswirken könnte, führte ein Diskutant an. Ein gleich mehrfach angeführtes Argument war der in einer Optionskommune problematische Übergang zwischen dem SGB III, dem Arbeitslosengeld I also, und dem SGB II, auch bekannt als Hartz IV. „Der soziale Absturz, die Ausweglosigkeit, die viele zu Recht befürchten, wenn sie aus dem Arbeitslosengeld I herausfallen, wird dann auch noch durch einen Wechsel der Zuständigkeit bei der Arbeitsvermittlung manifestiert“, so formulierte ein Teilnehmer die Ängste, die für Betroffene im Raum stehen.

Der Vorsitzende der Fraktion der Freien Wähler im Calwer Kreistag Siegfried Luz machte in seinem Beitrag deutlich, dass er die Kreisverwaltung durchaus in der Lage sieht, sich den Anforderungen als Optionskommune zu stellen. Außerdem sei bei der Option die arbeitsvermittelnde Stelle durch ein demokratisches Gremium kontrolliert, nämlich durch den Kreistag. Seine Befürchtung, ein Jobcenter im Landkreis Calw sei durch die Sparmaßnahmen im Bund möglicherweise auch im Bestand gefährdet, zerstreute die Bundestagsabgeordnete Kramme: „Jobcenter können wegen der Beteiligung der Kommunen nicht zusammengelegt werden. Das sieht bei den Arbeitsagenturen anders aus, insbesondere wenn sie die Zuständigkeit für den Personenkreis des SGB II verlieren.“

Anette Kramme unterstrich, dass die Angst aus der Diskussion raus müsse. „Wir müssen den von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen mehr Sicherheit und mehr Perspektive geben.“ Sie fordert eine Qualifizierungsoffensive und einen Rechtsanspruch auf Schulabschluss und Ausbildung. Mehr als 50 Prozent der Arbeitslosen, die nach dem SGB II betreut würden, hätten keinen Schulabschluss. „Das muss sich ändern, hier müssen wir besser werden“, so Kramme, die in diesem Zusammenhang auch eine Öffnung der Universitäten für Menschen ohne Abitur oder Meisterbrief anregt.

Dass die Menschen als Menschen gesehen werden „und nicht verwaltet werden wollen“, betonte ein Betroffener, der wie andere Veranstaltungsteilnehmer auch befürchtet, dass es bei der anstehenden Neustrukturierung auch wieder nur darum gehe, Posten zu verteilen und Macht zu gewinnen. Für Bernd Schlanderer, Geschäftsführer des Diakonieverbandes im Landkreis Calw, ist es zudem wichtig, „dass die Armen und Schwachen der Gesellschaft mitgenommen und nicht vergessen werden“, er appellierte denn auch an die Verantwortlichen, bei den anstehenden Entscheidungen die Menschen und ihre Schicksale nicht zu vergessen. Oder wie Esken es in der Zusammenfassung formulierte: „Der Mensch muss bei all dem im Mittelpunkt stehen.“

 
 

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