Starke Familien

  • Familien müssen sich in Calw wieder willkommen und unterstützt fühlen.
  • Kinderbetreuung muss sich am Bedarf orientieren und nicht an traditionellen Rollenbildern.

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Attraktives Calw

  • Attraktives Calw für alle - Bürger und Touristen
  • Bürgerbeteiligung als Impulsgeber
  • Ortschaftsrat für Heumaden 

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Bezahlbares Wohnen

  • Bezahlbarer Wohnungsbau muss wieder in den Fokus kommen.
  • Wohnen muss bezahlbar sein und auch bleiben.
  • Entwicklung der Stadt und Teilorte auf die Bevölkerung ausrichten.

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Volksabstimmung Stuttgart 21

Veröffentlicht am 12.09.2010 in Landtagsfraktion

Unser Weg der Versöhnung. Stuttgart 21: In unseren eigenen Reihen finden sich Befürworter wie Gegner. Unter den Parteien kommt deshalb wohl gerade uns die Aufgabe zu, eine Brücke zwischen den Lagern zu bauen, anstatt diese immer weiter zu spalten. Als SPD stehen wir zum Projekt Stuttgart 21 und seinen großen Chancen. Allerdings: Kein Bauvorhaben, kein Infrastrukturprojekt ist es wert, dass eine Gesellschaft ihren inneren Zusammenhalt verliert.

Wir fordern deshalb die noch amtierende CDU-FDP-Landesregierung auf, schnellstmöglich eine landesweite Volksabstimmung über Stuttgart 21 herbeizuführen.

Wenn Schwarz-Gelb diesen Weg der Versöhnung nicht gehen möchte, werden wir für den Fall einer rot-grünen Mehrheit nach der Landtagswahl 2011 eine Volksabstimmung über die Fortführung oder den Ausstieg aus Stuttgart 21 anbieten. Als „juristisch nicht machbar“ kommentierte die eine Seite bislang solche Pläne, während die andere keinen tatsächlich gangbaren Weg zu einem verbindlichen Wählerentscheid aufzeigen konnte. Die SPD Baden-Württemberg hat ihn gefunden und lässt ihn derzeit im Detail ausarbeiten.

Um eine Volksabstimmung durchführen zu können, wäre beispielsweise folgendes Verfahren denkbar:

Die baden-württembergische Landesverfassung (LVerf BW) sieht in Art. 60 Abs. 3 vor, dass ein Gesetz, über das Landesregierung und Landtag kein Einvernehmen erzielen, auf Antrag eines Drittels des Landtags durch die Landesregierung dem Volk zur Abstimmung gestellt werden kann.

Dazu müsste die neue rot-grüne Landesregierung ein Ausstiegsgesetz in den Landtag einbringen.

Dort würde sich keine Mehrheit hierfür ergeben (Grüne dafür / SPD, CDU, FDP dagegen). Die Koalitionsfraktionen SPD und Grüne beantragen daraufhin gemeinsam entsprechend Art. 60 Abs. 3 LVerf BW eine Volksabstimmung, die die Landesregierung beschließt und durchführt.

Die Voraussetzungen eines Ausstiegsgesetzes

Gegenstand der Volksabstimmung ist dann das Gesetz, das den Ausstieg des Landes aus dem Stuttgart-21-Vertrag vorsieht. Ein solcher Ausstieg ist mit hohen Hürden versehen. Denn nach den klaren Aussagen aller Projektbeteiligten ist mit einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung nicht zu rechnen.

Nach unserer Auffassung kommt allenfalls ein besonderes Kündigungsrecht nach § 60 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Betracht. Diese Vorschrift ermöglicht zum einen die Kündigung, wenn sich die Verhältnisse nach Vertragsschluss so wesentlich verändert haben, dass dies ein Festhalten am Vertrag unzumutbar macht (Satz 1). Zum anderen gewährt diese Norm ein Sonderkündigungsrecht, um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten (Satz 2). Es ist damit Aufgabe der Projektgegner, ihre Ablehnungsgründe in einem Ausstiegsgesetz rechtlich so zu konkretisieren, dass sie eine Sonderkündigung begründen.

Zu klären wäre auch die Höhe möglicher Entschädigungspflichten. Fairerweise müssen daher bis zur Durchführung der Abstimmung die Bauarbeiten unterbrochen bzw. auf ein Minimalmaß beschränkt werden.

Das Ausstiegsgesetz sähe also eine Kündigung des Stuttgart-21-Vertrages nach § 60 Abs. 1 VwVfG und die Erfüllung der daraus entstehenden Entschädigungsansprüche vor. Ob eine solche Kündigung mit all ihren Folgen von den Menschen im Land gewünscht wird, wird dann in der Volksabstimmung entschieden.

 
 

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